Teilnahmebedingungen 2025
Die Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V. startet einen neuen Fotowettbewerb und sucht die schönsten Aufnahmen zum Thema "Flachsmarkt rund um Burg Linn". Der Kreativität bei der Motivauswahl sind keine Grenzen gesetzt. Mitmachen ist ganz einfach und es gibt tolle Preise zu gewinnen.
Das Gewinnspiel wird von der Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V. veranstaltet. Unterteilt wird die gesamte Aktion in ein Juryvoting und ein Publikumsvoting.
Gewinne
Im Juryvoting der Fotoaktion gibt es folgende Preise zu gewinnen:
- der 1. Platz erhält einen Gutschein im Wert von 300€ einzulösen bei wird noch bekannt gegeben
- der 2. Platz erhält einen Gutschein im Wert von 200€ einzulösen bei wird noch bekannt gegeben
- der 3. Platz erhält einen Gutschein im Wert von 100€ einzulösen bei wird noch bekannt gegeben
Neben dem Juryvoting findet gleichzeitig auch das Publikumsvoting statt. Hier gibt es für die vom Publikum gewählten 10 besten Fotografen jeweils ein Trockentuch aus Leinender der Weberin Maria Kleinschmidt im Wert von je 30€. Pro Fotograf wird nur ein Preis vergeben.
Teilnahme
Eine Person nimmt am Fotowettbewerb teil, indem sie ein Foto eines selbstfotografierten Bildes über die bereitgestellte Applikation einreicht. Die Teilnahmephase des Fotowettbewerbs erstreckt sich vom Samstag dem 18. Mai bis zum Samstag dem 25. Mai. Die Abstimmungsphase findet im gleichen Zeitraum statt (Publikumsvoting).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters
Gewinnerbekanntgabe und Zuweisung der Gewinne
Unter Berücksichtigung des Publikumvotings (aber nicht abhängig davon) entscheidet am 26.Mai eine Jury über die Gewinner. Die Gewinner des Wettbewerbs werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert und erklären sich mit Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen damit einverstanden, dass ihre Namen auf den Webpräsenzen der Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V. veröffentlicht werden dürfen.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt (innerhalb Deutschlands) der Veranstalter. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit des Gewinners, bei ausbleibender Rückmeldung oder bei Nichtannahme des Gewinns nach Ablauf von 21 Tagen, gerechnet ab der ersten Veröffentlichung des Gewinners. Maximal kann einem Teilnehmer nur ein Gewinn zugewiesen werden.
Abstimmung
Ziel der Abstimmung ist ein objektives Wettbewerbsergebnis. Besonders deswegen wird an ein faires Vorgehen bei der Abstimmung appelliert. Jederzeit hat die Jury die Möglichkeit, abgegebene Stimmen zu kontrollieren, weshalb mehrfaches Abstimmen für ein und denselben Beitrag nicht sinnvoll und auch nicht erwünscht ist. Bei Nichtbeachtung kann sich daraus ein Nachteil für den betreffenden Teilnehmer ergeben (z.B. Stimmenabzug, Ausschluss vom Gewinnspiel,…).
Bildrechte
Der Teilnehmer bestätigt mit der Einreichung des Fotos, dass die Bildrechte ausschließlich bei ihm liegen, dass also auch kein Dritter Rechte an dem eingereichten Bild geltend machen kann.
Die Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V. erhält das nicht ausschließliche Recht, die Fotos zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich für Werbung und Berichterstattung und über den Flachsmarkt zu nutzen und hierfür zu bearbeiten. Dies schließt die Verbreitung auf den Social Media Plattformen des Veranstalters und auf der Internetseite www.flachsmarkt.de mit ein.
Ausschluss vom Gewinnspiel
Die Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V. behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn die eingereichten Fotos gegen geltendes Recht oder den guten Geschmack verstoßen. Dies gilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und Versuchen, den Wettbewerb zu manipulieren.
Beendigung des Gewinnspiels
Die Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V. behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern, oder wenn aus technischen Gründen eine korrekte Durchführung nicht möglich ist.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
Facebook Disclaimer
Dieses Gewinnspiel wird von Facebook in keiner Weise gesponsert, unterstützt, organisiert oder überprüft. Der Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V..
Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück und Erfolg wünscht das Team der Arbeitsgemeinschaft Flachsmarkt e.V.!